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NatRisk Consulting GmbH

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Arbeitsrisiken und Arbeitssicherheit

Der Bereich Arbeitsrisiken / Arbeitssicherheit befasst sich mit akuten und latenten Gefahren physischer und psychischer Art, welche im Rahmen von Arbeits- und Produktionsprozessen auftreten. Neben der Einhaltung bestehender Vorschriften geht es dabei in erster Linie um betriebliche Überlegungen zur Erhöhung der Produktivität und der Qualität.

Was kostet sparen?

Aus unserer eigenen Praxis kennen wir die Momente, in welchen aus Zeit- oder Bequemlichkeitsgründen Schutz- und Vorsorgemassnahmen unterbleiben. Wieso extra zurück in die Werkstatt um den Gehörschutz zu holen, wenn die laute Maschine doch nur ganz kurz eingesetzt wird? Und klar, Treppensteigen wäre gesünder, aber der Lift ist sowieso gerade da.
Eine hundertprozentige Sicherheitskultur, die alle noch so kleinen Versäumnisse ausmerzt, wird es nie geben. Dennoch besteht ein grosser Unterschied zwischen einer gelegentlichen Missachtung und einer generellen Verachtung von Sicherheitsaspekten. Letzteres führt zu unnötigem menschlichen Leid, zu wirtschaftlichen Verlusten und in vielen Fällen auch zu juristischen Sanktionen.
Letztlich drückt eine Unternehmensleitung mit einer mangelhaften Sicherheitskultur auch eine Geringschätzung gegenüber ihren Mitarbeitenden aus. Dies rächt sich früher oder später bei der Arbeitsqualität: Unfall- und Ausschussraten sind miteinander korreliert.

Und die Kosten des ganzen? Der Ausfall einer qualifizierten Arbeitskraft kostet ein Unternehmen pro Tag mindestens CHF 700, in vielen Fällen sogar erheblich mehr. Wenn man weiss, dass in einer Branche die Unfallraten der Betriebe um den Faktor 10 variieren können, grenzt es an unternehmerische Verantwortungslosigkeit, wenn die Geschäftsleitung sich nicht systematisch für die Verbesserung der Arbeitssicherheit einsetzt. Konkurrenz- und überlebensfähig werden auf Dauer nur Betriebe sein, in denen sicher und gesund gearbeitet wird.

Betriebliche Sicherheit

Mit dem Arbeitsgesetz und der Verordnung über die Unfallverhütung sowie den ergänzenden Ausführungsbestimmungen der EKAS und der Suva liegt in der Schweiz ein gut definierter rechtlicher Rahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Dennoch reicht es nicht, sich auf die Kontrollen durch Behörden und Versicherungen zu verlassen. Vorausschauende Betriebe erstellen dazu ein umfassendes Sicherheitskonzept. Ein Beispiel dafür ist das 10-Punkte-System der Arbeitssicherheit nach EKAS und Suva:

  1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele
  2. Sicherheitsorganisation
  3. Ausbildung, Instruktion, Information
  4. Sicherheitsregeln
  5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung
  6. Massnahmenplanung und -realisierung
  7. Notfallorganisation
  8. Mitwirkung der Arbeitnehmer
  9. Gesundheitsschutz
  10. Kontrolle / Audit

Wir unterstützen Betriebe bei der Einführung einer solchen Lösung und führen Risikobeurteilungen und Massnahmenplanungen durch.